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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Custom AG

 

 

1. Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnlichen Verträge, die mit den Käufern unserer Ware abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.

 

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an. Abbildungen und angegebene Masse in unseren Katalogen sind immer nur annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten.

 

 

3. Lieferung

Die Angaben über Lieferzeiten gelten annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages infrage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns (Naturereignisse, Betriebsstörungen, Ausfall von Produktionseinrichtungen, Werkstoffmängel, behördliche Massnahmen etc.) berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne das dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen.

Der Kunde trägt das Risiko für Falschlieferungen, wenn anhand von Fahrzeugdaten, Typenschein- Nr. und ohne Originalnummer bestellt wird. In solchen Fällen behält sich der Lieferant vor, die anfallenden Bearbeitungskosten zu verrechnen, falls die Lieferung retourniert wird.

Die Custom AG übernimmt keine Haftung für einen bestimmten Lieferzeitpunkt.

 

 

4. Versand

Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Mit der Absendung durch uns gilt die Lieferung als erfolgt. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sendungen die bei der Ankunft die geringste Spur einer Beschädigung oder Beraubung aufweisen, dürfen nur unter Vorbehalt angenommen werden. Bei Liefertransporten ist der entsprechende Spediteur zur Schadenfeststellung zu veranlassen. Bei Postsendungen ist eine amtliche Feststellung zu beantragen. Bis anhin muss die Sendung unausgepackt bleiben. Mittels diesen Massnahmen ist ersichtlich, ob es sich um einen Transportschaden handelt oder ob die Ware bereits vor dem Transport beschädigt war. Die Schadenfeststellung ist uns sofort mitzuteilen.

 

 

5. Beanstandungen / Mängelrügen

Der Käufer hat die Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mit Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer vorgebracht werden. Bei Nichtanzeige der Mängel bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Lieferung als genehmigt.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Preises zuzüglich Zinsen und Kosten, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers, dies gilt auch für bereits weiterverkaufte Ware. Der Käufer verbietet sich bis zur vollständigen Zahlung die Ware zu verpfänden oder diese für irgend eine Sicherheitsleistung zu verwenden.

 

 

7. Umtausch und Rücknahmen

Die Rücknahme von Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit Ausnahme von:

NEU / AUSTAUSCHTEILE (mit Plombe) in unversehrtem Originalkarton können nur zurückgenommen werden nach vorgängiger Absprache und nicht später als 14 Tage nach Erhalt der Ware. Es wird eine Kostenbeteiligung von mindestens CHF 15.- bei der Gutschrift abgezogen.

Waren mit einem Nettowert unter CHF 30.- werden nicht zurückgenommen und nicht gutgeschrieben.

Eingebaute Aggregate, Ersatzteile für Aggregate und speziell für Kunden bestellte Waren können nicht zurückgenommen werden.

ALTTEILE

Ausschliesslich dem gelieferten Aggregat identische und verwertbare Altteile, welche im Originalkarton retourniert werden, kommen nach Erhalt und ausführlicher Prüfung für eine Gutschrift in Betracht. Diese Altteilgutschriften erfolgen bis max. 24 Monate nach Kauf des Teiles und verfallen mit Beendigung der Geschäftsbeziehung. Massgebend für die Höhe der Gutschrift des Depotwertes ist grundsätzlich der Tageswert. Ablehnungsgründe sind:

- starke Gehäusekorrosion
- gebrochener Flansch
- demontiert oder unvollständig
- zerbrochen, gerissen, verbrannt, deformiert oder beschädigt
- blockierte Anker
- fehlende Magnetschalter, Regler
- fehlende Vakuumpumpe, wenn Aggregat mit Pumpe geliefert wurde
- nicht identifizierbare Aggregate.

Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers und sind mit einem Retourschein oder einer Kopie des Lieferscheins einzusenden.

 

 

8. Gewährleistung (Garantie)

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, und beschränkt sich auf den Ersatz bzw. Reparatur der mangelhaften Ware.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.

Weitergehende Ansprüche, namentlich die Ein- und Ausbaukosten der zu ersetzenden Teile und die sich aus der Verwendung der mangelhaften Teile ergebenden Folgeschäden sowie sämtliche weitergehenden Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen.

Die Custom AG übernimmt keine Gewähr für von ihr nicht verschuldete Mängel, insbesondere nicht für solche, die auf fehlerhaften Einbau, Bedienungsfehler, Eingriff oder Modifikation der Produkte sowie auf äussere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind.

Bei Feststellung folgender Mängel wird die Gewährleistung ausgeschlossen:

- Vollständiger Verschleiss der Maschine

- Mitgelaufener Anlasser, blaue Ankerwellen, angefräste Ritzel, abgebrochene Lagerschilder

- Öl im Aggregat

- Wasserschaden

- Demontiertes Aggregat

 

 

9. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne jegliche Abzüge, Skonti, Rabatte etc. innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Abnehmer oder die Verrechnung mit irgendwelchen allfälligen Gegenforderungen ist ohne schriftliche Zustimmung unsererseits ausgeschlossen.

 

 

10. Haftung, Einredebeschränkung, Abholungsanspruch

Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsabschluss ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei denn dass wir diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind. Gerät der Verkäufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt unsere Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt.

 

 

11. Besondere Bestimmungen

Die Custom AG kann die vorliegende AGB jederzeit ohne vorangehende Ankündigung ändern oder beenden.

 

 

12. Schlussbestimmungen

Die vorliegende AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB abgeschlossen werden, unterliegen dem Schweizerischen Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma, wobei sich die Custom AG ausdrücklich vorbehält ihre Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.